Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reinigungmunchen — Inhaber: Lirigzon Gashi
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von Reinigungmunchen gegenüber Privatkunden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung sind Bestandteil dieser AGB.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin schriftlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über das Online-Buchungssystem bestätigt wurde.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Auftrags sind, werden gesondert berechnet.
4. Zugang zur Immobilie
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Reinigungmunchen zum vereinbarten Termin Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten erhält.
Kann die Leistung aufgrund fehlenden Zugangs nicht erbracht werden, gelten die Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
5. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfristen richten sich nach den jeweils gültigen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen von Reinigungmunchen.
Mit der Buchung akzeptiert der Kunde die dort festgelegten Zahlungsbedingungen.
7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Reinigungmunchen berechtigt, gesetzlich zulässige Verzugszinsen, Mahngebühren sowie Inkasso-, Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
Offene Forderungen berechtigen Reinigungmunchen dazu, zukünftige Termine auszusetzen, abzulehnen oder ausschließlich gegen Vorauszahlung anzunehmen.
8. Vorauszahlungen
Reinigungmunchen behält sich das Recht vor, bei Neukunden, größeren Aufträgen, kurzfristigen Buchungen oder Kunden mit früheren Zahlungsverzögerungen eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.
9. Abnahme der Leistung
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu überprüfen.
Beanstandungen sind dem Reinigungspersonal vor Verlassen des Einsatzortes mitzuteilen, damit eine sofortige Nachbesserung erfolgen kann.
Bestätigt der Kunde die Leistung oder verlässt das Reinigungspersonal den Einsatzort ohne Beanstandung, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.
10. Reklamationen
Ist der Kunde bei Fertigstellung anwesend, sind Beanstandungen unverzüglich vor Ort mitzuteilen.
Ist der Kunde nicht anwesend, kann Reinigungmunchen die erbrachte Leistung durch Fotos und/oder Videos dokumentieren.
Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Erhalt dieser Dokumentation mitzuteilen.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
11. Dokumentation
Reinigungmunchen ist berechtigt, vor, während und nach der Reinigung Foto- und Videoaufnahmen ausschließlich zu Dokumentations-, Qualitäts-, Beweis- und Reklamationszwecken anzufertigen.
12. Wasser, Strom und Infrastruktur
Der Kunde stellt Reinigungmunchen während der gesamten Dauer der Reinigung kostenlos Zugang zu fließendem Wasser sowie Strom in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
Die Nutzung von Wasser, Strom und sanitären Einrichtungen durch das Reinigungspersonal gilt als notwendiger Bestandteil der vereinbarten Reinigungsleistung.
Werden Wasser oder Strom nicht bereitgestellt oder während der Arbeiten unterbrochen, ist Reinigungmunchen berechtigt, die Arbeiten auszusetzen oder abzubrechen.
In diesem Fall bleibt der vereinbarte Auftragswert vollständig zahlungspflichtig.
Der Kunde stellt außerdem sicher, dass ausreichende Beleuchtung sowie ein sicherer Zugang zu allen vereinbarten Arbeitsbereichen vorhanden sind.
13. Reinigungsmittel und Arbeitsmethoden
Reinigungmunchen verwendet professionelle Reinigungsmittel und Arbeitsmethoden nach eigenem fachlichen Ermessen.
Die Auswahl der verwendeten Reinigungsmittel, Geräte und Reinigungsmethoden erfolgt ausschließlich durch Reinigungmunchen.
Reinigungmunchen ist nicht verpflichtet, vom Kunden gewünschte Reinigungsmittel oder Geräte zu beschaffen oder zu verwenden.
14. Kundenvorgaben
Verlangt der Kunde ausdrücklich die Verwendung bestimmter Reinigungsmittel, Geräte oder Reinigungsmethoden entgegen der Empfehlung von Reinigungmunchen, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Kunden.
Für hierdurch entstehende Minderergebnisse oder Schäden haftet Reinigungmunchen nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
15. Altverschmutzungen und Materialzustand
Reinigungmunchen übernimmt keine Garantie für die vollständige Entfernung von Altverschmutzungen, Kalkablagerungen, Verfärbungen, Schimmel, eingebrannten Rückständen oder altersbedingten Gebrauchsspuren.
Reinigungmunchen haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Materialermüdung, Vorschäden, mangelhafter Verarbeitung, empfindlichen Oberflächen oder altersbedingtem Verschleiß entstehen, soweit diese vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren.
16. Arbeitsunterbrechungen
Werden die Arbeiten durch Anweisungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen seitens des Kunden wesentlich beeinträchtigt, kann sich die Ausführungszeit entsprechend verlängern.
Hierdurch entstehende Mehrkosten können dem Kunden berechnet werden.
17. Haustiere
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Haustiere während der Reinigung keine Gefahr für das Reinigungspersonal darstellen und die Durchführung der Arbeiten nicht beeinträchtigen.
18. Videoüberwachung
Der Kunde ist verpflichtet, Reinigungmunchen vor Beginn der Arbeiten über vorhandene Video- oder Audioüberwachungssysteme zu informieren, soweit diese die Arbeitsbereiche erfassen.
19. Arbeits- und Sicherheitsbedingungen
Reinigungmunchen kann Leistungen ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn die Arbeitsbedingungen eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum der Mitarbeiter darstellen.
20. Haftung
Reinigungmunchen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet Reinigungmunchen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
21. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat Reinigungmunchen vor Beginn der Arbeiten über besondere Risiken, empfindliche Oberflächen, Vorschäden oder sonstige Besonderheiten zu informieren.
22. Höhere Gewalt
Reinigungmunchen haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt.
23. Ablehnung von Aufträgen
Reinigungmunchen behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder laufende Geschäftsbeziehungen zu beenden, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
24. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.